Präventionskurse §20

Präventionskurse bieten durch ihren systematischen Aufbau und die regelmäßige Teilnahme eine wertvolle Möglichkeit in einer geschlossenen Gruppe mit maximal 15 Teilnehmern die Yogapraxis zu entwickeln und die Wirkungen des Yoga tiefgreifend zu erleben. Präventionskurse sind laut § 20 Abs. 4 SGB V als Präventionsmaßnahme von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Das heißt, dass bei einer regelmäßigen Kursteilnahme von 80% (8 von 10 Terminen) die Kosten teilweise (1-2x pro Jahr) erstattet werden, wenn du dort den Zahlungsbeleg und eine Teilnahmebestätigung einreichst. Die Krankenkassen haben unterschiedliche Konditionen, am besten du fragst schon im Vorfeld bei deiner Krankenkasse nach, inwieweit sie den Kurs bezuschusst. Verpasste Stunden können nur nach vorheriger Absprache in einem anderen Kurs nachgeholt werden.

Bitte sprecht uns an welche Kurse wir hier anbieten können
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